Am 8. April, ab 18 Uhr, findet die wichtige Öffentliche Plandiskussion zu den Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms statt. Wichtig vor allem deshalb, weil wir gefordert sind, Fragen zu stellen. Entweder vorab per Email oder live während des Online-Meetings. Am besten beides.
Die sogenannte "frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung" findet vom 25. März 2021 bis zum 15. April 2021 statt. Stellungnahmen können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden.
Telefonische Informationen zu den
- Bebauungsplan-Entwürfen über Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, während der Dienstzeiten Tel: 040/42891-4521, -4549 und -4520.
- Änderungen des Flächennutzungsplans Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen während der Dienstzeiten Tel: 040/42840-8247.
- Änderungen des Landschaftsprogramms Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft während der Dienststunden Tel: 040/42840-2047.
Öffentliche Einsichtnahme von Informationen zur Planung:
-Bezirksamt Bergedorf
Wentorfer Straße 38 a, 21029
Hamburg
nur nach Terminvereinbarung unter der Tel: 040/42891-4000
-montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
-montags, dienstags und donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr. Termine werden vergeben für folgende Zeiträume:
-montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9.00 - 16.00 Uhr
sowie
-donnerstags von 9.00 - 18.00 Uhr.
-Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder
Straße 19, 21109 Hamburg
Im Foyer - montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Livestream am 8. April 2021 um 18.30 Uhr
mit Informationen zur Planung sowie Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung: https://hamburg.de/bergedorf
Was ist Vorweggenehmigungsreife???
Die Vorweggenehmigungsreife besteht, wenn der Entwurf eines Bebauungsplanes alle erforderlichen Verfahrensschritte der formellen Planreife, der vorgezogenen formelle Planreife und der materiellen Planreife absolviert hat.
Das bedeutet, dass zum einen die Erwartung bestehen muss, dass der Vorentwurf des Bebauungsplanes in Kraft treten wird (materielle Planreife ), dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, sich zum Planverfahren zu äußern und dass die Behörde beteiligt wurde (formelle und vorgezogene formelle Planreife ). Wenn ein Bebauungsplanentwurf die Vorweggenehmigungsreife hat, können mit diesem Planrecht Vorweggenehmigungen erteilt werden. (Quelle: https://www.architektur-lexikon.de/)